Gebundene individuelle Vorsorge (3. Säule A)

Stiftung für individuelle Vorsorge Pictet (3. Säule A)
Route des Acacias 60
1211 Genf 73
Tel.: +41 (0) 58 323 29 60

 

Unsere Stiftung ermöglicht es Ihnen, zusätzliches Vorsorgekapital aufzubauen und gleichzeitig von den Steuervorteilen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule A) zu profitieren.

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3. Säule A

Die von unserer Stiftung verwalteten Vermögen befinden sich in sicheren Händen. Die Konten der gebundenen Selbstvorsorge werden bei Banque Pictet & Cie SA eröffnet und die Portfolios von Pictet Asset Management SA verwaltet. Beide Gesellschaften zählen zur Pictet-Gruppe, die sich mit ihrer Performance, ihrer Integrität und der Qualität ihrer
Dienstleistungen weltweit einen guten Ruf aufgebaut hat.

Bei unseren Lösungen der gebundenen
Selbstvorsorge können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Vorsorgevermögen in ein oder
in mehrere Portfolios investieren wollen. Zudem können Sie Ihre Anlagestrategie jederzeit ändern, je nach Anlagezielen, Ihrer persönlichen Situation und der Entwicklung der Finanzmärkte.

Stiftung für individuelle Vorsorge Pictet (3. Säule A)

Seit dem 1. Dezember 1990 ermöglicht unsere Stiftung für individuelle Vorsorge (3. Säule A) es Ihnen, zusätzliches Vorsorgekapital aufzubauen und gleichzeitig von den Steuervorteilen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule A) zu profitieren. Mit einem rigorosen Anlageansatz und einer professionellen Vermögensverwaltung, die alle in der

Schweiz gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten ausschöpft, setzt die Stiftung alles daran, Ihr Vorsorgevermögen zu steigern. Die Stiftung ermöglicht die kollektive Verwaltung aller gebundenen individuellen Vorsorgeguthaben, die folgende Vorteile bietet: verminderte Kosten; bessere Diversifikationsmöglichkeiten (aufgrund höherer Beträge) und folglich Verminderung des Gesamtrisikos.

Sie entscheiden zudem frei über die Höhe und die Anzahl der Beiträge. Wenn Sie sich für die regelmässige Überweisung eines festen Betrags entscheiden, profitieren Sie vom sogenannten „Durchschnittspreis“: Ist der Wert eines Anteils tief, kann eine grössere
Anzahl erworben werden und umgekehrt. So können Sie je nach Entwicklung der
Märkte die Durchschnittskosten Ihrer Investitionen optimieren.

Wer kann ein 3. Säule A-Konto eröffnen?

  • Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Personen, die auf ihrem Einkommen aus einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit AHV/IV-Beiträge zu entrichten haben;
  • Personen, die ihre Finanzplanung für den Ruhestand verbessern möchten;
  • Steuerzahler, die von den Steuerbegünstigungen von Bund und Kantonen profitieren wollen;
  • Personen, die bereits Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule A-Konto oder gebundene Vorsorgepolice) leisten und die ihre Beiträge auf die gesetzlichzulässige Höhe steigern möchten;
  • Vorsorgenehmer, die bereits ein gebundenes Vorsorgekonto (3. Säule A-Konto) haben und ihr Guthaben auf ein anderes Vorsorgekonto übertragen möchten.

Steuervorteile eines Kontos der 3. Säule A

Beiträge an gebundene Vorsorgekonten (3. Säule A) können laut den Bestimmungen von Art. 7 BVV3 vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Höchstbeträge werden vom Bundesrat festgelegt und regelmässig der Teuerung entsprechend erhöht.

 Höchstabzüge für 2024:

  • Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende mit 2. Säule: CHF 7056.
  • Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende ohne 2. Säule: bis 20 % des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 35'280.

Alle Erträge sind von der Einkommenssteuer befreit und werden bis zur Fälligkeit der Kapitalleistung weder vom Bund noch von den Kantonen mit der Verrechnungssteuer belastet. Bis zum Kapitalbezug wird auch keine Vermögenssteuer auf dem Kapital erhoben. 

Bei Bezug des Vorsorgeguthabens oder im Todesfall werden die Kapitalleistungen vom Bund und den Kantonen in der Regel separat vom anderen Einkommen behandelt und mit einem speziellen Satz oder zum Rentensatz besteuert.

In einigen Kantonen werden die bestimmtenBegünstigten ausgezahlten Kapitalleistungen jedoch nicht mit der Einkommens-,sondern mit der Erbschaftssteuer oder auch mit beiden Steuern belastet.

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