Optimierte umfassende Steuerdienstleistungen

Optimierte umfassende Steuerdienstleistungen für Schweizer Anlage- und Pensionskassen

Pictet hält seit vielen Jahren optimale Lösungen und umfangreiche Steuerdienstleistungen im Bereich der Quellensteuern für die führenden Schweizer Pensionsfonds bereit – insbesondere für jene, die Anlagen über einen Schweizer Einanlegerfonds oder einen Schweizer Fonds für qualifizierte Anleger tätigen.

Kontakte

Unsere Steuerservices für Schweizer Einanlegerfonds

Zur Optimierung Ihrer Quellensteuern (auf Anleihenzinsen und Dividenden) kommt unsere Expertise auf vier Ebenen zum Einsatz:

  • Doppelbesteuerungs- abkommen („DBA“)

  • Ausländische innerstaatliche Rechtsvorschriften, sofern diese vorteilhafter sind

  • Europäisches Recht (Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gegen eine Diskriminierung durch die Quellensteuer)

  • Unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Steuertransparenz, die wir in mehreren Investitionsländern durch Regelungen mit ausländischen Steuerbehörden unter Beweis gestellt haben.

Im Rahmen der vierten Ebene unserer Expertise werden die Steuerabkommen in mehr als zehn Investitionsländern mittels Steuertransparenz angewandt. Durch diese zusätzliche und besondere Dienstleistungsebene kann die Quellensteuerbelastung Ihres Fonds begrenzt und das Steuerprofil optimiert werden.

Beispielsweise kann ein bei Pictet verwahrter Einanlegerfonds die Rendite seines Portfolios 1 durch unsere umfassenden Steuerdienstleistungen im Vergleich zu ausgewählten Schweizer Standard-Mehranlegerfonds um bis zu 16% verbessern. Diese zusätzliche Rendite muss von Fall zu Fall bestätigt werden und hängt von den speziellen Umständen ab.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine genaue Einschätzung Ihrer spezifischen Situation und der Möglichkeiten zur Quellensteueroptimierung wünschen. 

Einzigartiges Leitungsangebot: Steuerservices von Pictet

  • Besseres cashflow-management

    Pictet verfügt über ein breites Netz an lokalen Unterverwahrstellen und ein internes Team von Steuerexperten und kann so alle notwendigen Schritte für Sie ergreifen und Steuerentlastungen direkt an der Quelle erreichen (sofern dies am jeweiligen Markt möglich ist).

  • Massgeschneiderter ansatz für ihr portfolio

    Eine massgeschneiderte Tax Matrix überwacht Ihre Quellensteuersätze für Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen in jedem Land. Auf Anfrage stellen wir unseren Kunden einen ausführlichen Bericht zu Quellensteuererstattungen zur Verfügung.

  • Dienstleistungen für institutionelle anleger

    Erhalten Sie Zugang zu hochprofessionellen Steuerservices – massgeschneidert für institutionelle Anleger. Änderungen der Steuervorschriften, die Auswirkungen auf unsere Kunden haben könnten, werden von unseren Steuerexperten kontinuierlich und proaktiv überwacht.

  • Bahnbrechendes und dynamisches anhebot

    Profitieren Sie von den steuerbezogenen Dienstleistungen eines Vorreiters mit solider Erfolgsbilanz im Bereich Quellensteuerservices für institutionelle Anleger.

Umfassende Lösungen für die Entlastung und Rückerstattung von Quellensteuern

Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (z. B. Zinsen und Dividenden). Pictet erledigt für Sie alle notwendigen Schritte und Formalitäten, um diesen Rückbehalt zu minimieren oder Sie an einigen Märkten sogar vollständig von dieser Steuer zu befreien.

Seit über 30 Jahren stellt Pictet seinen institutionellen Kunden Steuerlösungen und -dienstleistungen mit Schwerpunkt auf der Rückerstattung und Entlastung von an der Quelle einbehaltenen Steuern in der Schweiz und im Ausland bereit. Unsere Bank verfügt über ein Expertenteam, das die Marktentwicklungen auf diesem Gebiet laufend im Blick behält.

Wichtigste derzeit abgedeckte Märkte:
DeutschlandSpanien
Japan
Tschechien
  
Australien
USA
Luxemburg
Russland
  
Österreich
Finnland
Norwegen
Singapur (REIT)
  
Belgien
Frankreich
Neuseeland
Schweden
  
Kanada
Irland
Niederlande
Schweiz
  
Südkorea
Italien
Polen
Taiwan
  
Dänemark
Israel
Portugal Grossbritannien (REIT)  

(fett gedruckt: Länder mit direkter Steuerentlastung an der Quelle).

Über die Situation in anderen Investitionsländern informieren wir Sie bei Bedarf gerne.

Da wir durch unser umfangreiches Netzwerk lokaler Unterverwahrstellen in vielen Ländern vertreten sind, können wir lokale Expertise mit einem globalen Blickwinkel kombinieren. In den meisten Investitionsländern bieten wir unseren Kunden Steuerentlastungen direkt an der Quelle und somit eine Verbesserung ihres Cashflows. Für die Schweiz bieten wir zudem eine Rückzahlung der Quellensteuer per Vorauszahlung oder durch das Meldeverfahren gemäss Artikel 38 der Verrechnungssteuerverordnung.

„Als institutioneller Anleger benötigen Sie lokale Expertise, die unter einem globalen Blickwinkel zum Einsatz kommt.“
— Celine Cottet, Market Head French Speaking Switzlerand

Unsere Steuerdienstleistungen erstrecken sich auch auf:

  • Beobachtung der Steuergesetzgebung (Tax Watch):

    Änderungen der Steuervorschriften, die Auswirkungen auf institutionelle Kunden haben könnten, werden von unseren Steuerexperten kontinuierlich und proaktiv überwacht. Das Team behält Änderungen an Doppelbesteuerungsabkommen, der Rechtsprechung und ausländischen innerstaatlichen Rechtsvorschriften genau im Blick. Die Möglichkeiten, die sich aus diesen Änderungen ergeben, werden dann proaktiv umgesetzt. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, hilft Ihnen unser Expertenteam gerne weiter. 

  • Wir verfügen über ein Team aus Steuerexperten und Fachleuten, das Ihnen gerne zur Seite steht:

    Wir bieten Ihnen die Steuerexpertise und die operative Struktur, die Sie benötigen. Mit unserem Netzwerk aus lokalen Unterverwahrstellen und internen Steuerspezialisten und -experten für institutionelle Anleger stellen wir eine optimale Umsetzung der Quellensteuerentlastungen und Nachverfolgung der zu Ihren Gunsten angemeldeten Rückforderungen sicher, bis Ihnen die jeweiligen Steuerbehörden eine entsprechende Gutschrift erteilt haben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, hilft Ihnen unser Team gerne weiter.

  • Berichte über anhängige Steuererstattungsansprüche:

    Auf Anfrage stellen wir unseren Kunden einen ausführlichen Bericht zu Quellensteuererstattungen und - entlastungen zur Verfügung, inklusive einer Reihe von Daten zu den jeweiligen Anlagen.

  • Dienstleistungen als Steuerbeauftragter:

    Pictet kann Sie auch mit lokalen Beauftragten unterstützen, damit Sie Ihren Pflichten an bestimmten Märkten nachkommen können, so etwa in Indien, wo die Bestellung eines Vertreters für die Bearbeitung der Kapitalertragsteuer erforderlich ist. Unsere Dienstleistungen als Steuerbeauftragter stehen Ihnen nun auch in Bangladesch, Botswana, Pakistan, Rumänien und Taiwan zur Verfügung.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Informationen in diesem Dokument sind ausschliesslich für qualifizierte, institutionelle oder professionelle Anleger in der Schweiz bestimmt und dienen lediglich Marketing- und Informationszwecken. Sie spiegeln nicht unbedingt die Ansichten des Autors/der Autorin oder von dessen/deren Arbeitgeber wider und stellen weder eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung dar. Die Informationen in diesem Dokument dürfen nicht verwendet werden, um Steuerpflichten und/oder Steuersanktionen zu umgehen. Sie spiegeln eine Beurteilung zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wider und können ohne besondere Benachrichtigung geändert werden. Ferner ist die Pictet-Gruppe (NB: zu der alle Gesellschaften gehören, die im unter www.pictet.com veröffentlichten Jahresbericht erwähnt sind, im Folgenden „Pictet“) nicht verpflichtet, die in diesem Dokument enthaltenen Informationen – oder deren Quellen – regelmässig zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten, und haftet nicht für diese Informationen. Jeder Empfänger dieses Dokuments, der das Spektrum der Informationen in Bezug auf seine eigene Situation weiter abzuklären wünscht, sollte sich von einer Fachperson beraten lassen.

Die steuerliche Behandlung hängt von der Situation des einzelnen Empfängers ab und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Pictet bietet keine Rechts- oder Steuerberatung und gibt weder allgemein noch im Hinblick auf die individuellen Umstände und Bedürfnisse der Empfänger Zusicherungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Vermögenswerten oder der darauf entfallenden Anlagerenditen. Pictet empfiehlt allen Empfängern, vor einer Entscheidung unabhängige Rechts- und/oder Steuerberatung zu den Auswirkungen der Produkte/Dienstleistungen in der jeweiligen Rechtsordnung einzuholen. In Bezug auf das Dokument und dessen Inhalt fand keine Überprüfung durch, Vorlage bei oder Registrierung durch eine Regulierungs- oder sonstige zuständige Aufsichtsbehörde statt.

Zudem behandelt dieses Dokument Dienstleistungen und Produkte, die individuell angepasst und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten werden müssen. Diese Dienstleistungen und Produkte müssen im Einzelfall und in Abhängigkeit von kunden- und Pictet-spezifischen Faktoren zusätzlich innerhalb von Pictet genehmigt werden.

Pictet übernimmt keine Haftung für die Verwendung, Übermittlung oder Nutzung der in diesem Dokument enthaltenen Informationen. Somit trägt nicht Pictet, sondern der Empfänger alleine die volle Verantwortung für jede Art der Reproduktion, Vervielfältigung, Offenlegung, Abänderung und/oder Veröffentlichung des Inhalts dieses Dokuments. Der Empfänger des Dokuments verpflichtet sich, die Gesetze und Bestimmungen in den Ländern einzuhalten, in denen er die in diesem Dokument wiedergegebenen Informationen benutzt.

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